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Werkpolier - Spezialqualifikation Gleisbau

Prüfungstermin: 03.04.2025 / 04.04.2025

8 - 15 Uhr

Zielstellung

Vorbereitung auf die Prüfung zum Werkpolier. Die Teilnehmer sollen zukünftig die folgenden Aufgaben als Werkpolier unter der Anleitung einer übergeordneten Führungskraft und auch unter Berücksichtigung insbesondere betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen wahrnehmen können:

  1. Planen, Einrichten, Vorhalten und Auflösen der Baustelle oder von Teilen der Baustelle,
  2. Mitwirken beim Planen, Organisieren, Überwachen und Dokumentieren des Bauprozesses durch Einsatz von Arbeitskräften, Betriebsmitteln und Materialien zur Erstellung einer vertraglich vereinbarten Bauleistung; Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten,
  3. Umsetzen des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems; Kontrollieren der Qualität von Bauleistungen,
  4. Durchführen und Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes,
  5. Führen von Mitarbeitern und Mitwirken bei Maßnahmen zur Personalentwicklung,
  6. Mitwirken bei der Berufsausbildung.

Inhalt

  • Baubetrieb (40 Ustd.)
    • Mitwirken bei der Baustellenvorbereitung zur Festlegung von Einzelheiten in der Bauausführung unter Berücksichtigung der Baupreiskalkulation
    • Mitwirken beim Einrichten einer Baustelle, insbesondere unter Berücksichtigung der Zeitplanung, der Arbeitsvorbereitung, der Baustellenorganisation und -sicherung, des wirtschaftlichen Personal- und Betriebsmitteleinsatzes sowie der
      Lagerung von Baustoffen
    • Übernehmen einer in Betrieb befindlichen Baustelle sowie Mitwirken beim Erstellen eines Übergabeprotokolls
    • Koordinieren, Kontrollieren und Überwachen des terminbestimmten Arbeitsablaufes sowie der qualitätsorientierten Bauausführung
    • Auflösen einer Baustelle, Erstellen von Aufmaßen für die Bauabrechnung; Regeln des Abtransportes der Betriebsmittel nach Abstimmung
    • Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung
    • Dokumentieren des täglichen Baufortschritts, insbesondere einzelnen Arbeitsgänge, Vorkommnisse sowie der geleisteten Arbeitszeit
    • Koordinieren und Realisieren des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems
    • Vertreten von getroffenen Entscheidungen
    • Umsetzen von angeordneten Maßnahmen, die insbesondere aus Ergebnissen betriebswirtschaftlicher Soll-Ist-Vergleiche resultieren
    • Beachten von auf die Baustelle bezogenen Gesetzen, Vorschriften und Normen

 

  • Bautechnik - Grundlagen Tiefbau (120 Ustd.)
    • Lesen und Unterscheiden von allgemeinen Bauzeichnungen im Hoch- und Tiefbau, Anfertigen von Skizzen
    • Einsetzen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und Verfügbarkeit
    • Lagern und Transportieren von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle sowie Entsorgen von Abfällen
    • Beurteilen der Böden als Baugrund und als Baustoff entsprechend ihren Eigenschaften
    • Anwenden von Methoden der Lage- und Höhenmessungen und Auswerten von Messprotokollen
    • Beschreiben und Dokumentieren von einschlägigen Eigenüberwachungen
    • Einsetzen von Baumaschinen entsprechend den gewählten Bauverfahren und Sicherstellen der Betriebsbereitschaft
    • Herstellen von Verkehrswegen und Leitungen unter Beachtung von Baustoffeigenschaften
    • Unterhalten von Wasserhaltungen
    • Beurteilen von wesentlichen Tiefbaukonstruktion
    • Umsetzen von Verkehrssicherungsmaßnahmen

 

  • Bautechnik - Spezialqualifikation Gleisbau (80 Ustd.)
    • Lesen und Unterscheiden von Bauzeichnungen im Gleisbau, insbesondere Ausführungs- und Detailzeichnungen, Anfertigen von Skizzen
    • Anwenden und Umsetzen der EBO, EBOA, BOStrab, der DB AG, von Anschlussbahnen und deren entsprechenden Richtlinien, Vorschriften und Normen (EU)
    • Herstellen von Gleis- und Weichenanlagen
    • Herstellen und Instandhalten von Bahnanlagen in den unterschiedlichen Bauweisen
    • Einsetzen von Maschinen und Geräten im Gleisbau
    • Anwenden von Methoden der Lage- und Höhenmessungen, Erstellen und Auswerten von Messprotokollen im Gleisbau
    • Überprüfen der Gleisanlagen und des Erdkörpers mit Dokumentation, Eigenüberwachung
    • Einschätzen der Eigenschaften, der Verwendung und Wiederverwendung von Schienen, Schwellen und Schotter
    • Anordnen und Kontrollieren von Schweiß- und Brennschneidearbeiten
    • Einsetzen und Verarbeiten von Baustoffen und Bauteilen zur Entwässerung von Gleisanlagen
    • Durchführen von Bodenbehandlungsmaßnahmen für den Untergrund und Unterbau
    • Beachtung und Umsetzung der besonderen Sicherheitserfordernisse bei Arbeiten an bzw. in der Nähe von Betriebsgleisen

 

  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement (40 Ustd.)
    • Ermitteln des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs der Baustelle
    • Mitwirken beim Vorbereiten von Personalauswahlgesprächen
    • Mitwirken beim Auswählen von Mitarbeitern, einschließlich Auszubildenden
    • Beurteilen von Mitarbeitern, einschließlich Auszubildenden
    • Führen von Arbeitsgruppen, Anwenden von Führungsmethoden und –techniken
    • Lösen von Konflikten innerhalb von Arbeitsgruppen, Berücksichtigen kultureller Besonderheiten und Verhaltensregeln
    • Planen, Organisieren und Durchführen von Einarbeitung, Ausbildung und Praktika
    • Anwenden des Tarifrechts und des Betriebsverfassungsgesetzes
    • Anwenden von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes
    • Anwenden von Rechtsbestimmungen beim Personaleinsatz von Fremdfirmen, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

 

Zielgruppe

Facharbeiter- und Gesellen, Vorarbeiter

Zugangsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung zum Werkpolier ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Bauwirtschaft und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt oder 3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. (2) Die vorgenannten Zeiten verkürzen sich jeweils um ein Jahr, wenn eine Vorarbeiterprüfung gemäß der Prüfungsordnung für Vorarbeiter im Baugewerbe mit Erfolg abgelegt wurde.

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10.02.2025 - 28.03.2025 Leipzig
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Gebühren

  • 3.105,00 €
  • zzgl. Prüfungsgebühr ( 300,00 € )

Ansprechpartner

Susann Herre

Projektleiterin Aufstiegsfortbildung

ÜAZ Leipzig
0341 24557-10
s.herre@bau-bildung.de