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Online-Weiterbildung Fachkunde „Generalinspektion von Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen aus mineralölhaltigen Abwässern aus der Fahrzeugwäsche (Kreislaufanlagen) i.V. m. Anhang 49 der Abwasserverordnung“

09:00 - 16:00 Uhr

Zielstellung

Inhalt

Die Anforderungen an mineralölhaltiges Abwasser sind im Anhang 49 der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt.

Im Abschnitt B des Anhangs 49 ist für Anlagen zur maschinellen Fahrzeugreinigung (z.B. Portalwaschanlagen, Waschstraßen, aber auch die manuelle Fahrzeugreinigung) die weitestgehende Kreislaufführung des Waschwassers zur Minimierung der Schadstofffracht vorgeschrieben.

Anlagen zur Kreislaufführung werden beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassen und unter den Zulassungsnummern Z-83.1-xx, Z-83.3-xx und Z-83.4-xx geführt. Die Art der Kreislaufführung unterscheidet sich je nach Hersteller erheblich. Die Anlagen arbeiten in der Regel mechanisch und/ oder biologisch.

Umfang der Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion sind in den bauaufsichtlichen Zulassungen festgelegt. Während bei Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol – System A (Koaleszenzabscheider) oder B (Benzinabscheider) – der Zulassungsreihe Z-83.8-xx die Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung gemäß DIN 1999-100: 2016-12, Abschnitte 12.3 bis 12.8 zu erfolgen hat, sind die Anforderungen bei Kreislaufanlagen deutlich höher.

Sofern Fachkundige nach DIN 1999-100 die Erst- oder wiederkehrende Prüfung einer Anlage zur Kreislaufführung lediglich auf Basis der DIN 1999-100 durchführen oder den Prüfumfang nicht klar abgrenzen, bewegen sie sich rechtlich auf unsicherem Terrain.

Diese Veranstaltung soll über die Funktion und Prüfung von Kreislaufanlagen Aufschluss geben. Voraussetzung ist die gültige Fachkunde nach DIN 1999-100. Nicht zuletzt sind im Rahmen einer vollumfänglichen Prüfung Kenntnisse der Probenahme unabdingbar. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben ein Zertifikat „Fachkundige/r für die Generalinspektion von Kreislaufanlagen auf Grundlage des Anhangs 49 der Abwasserverordnung“.

Das Zertifikat ergänzt die vorhandene Fachkunde DIN 1999-100 und ist daher nur in Verbindung mit einer gültigen Fachkunde DIN 1999-100 verwendbar.

Dieses Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.

Zielgruppe

Fachkundige nach DIN 1999-100

Zugangsvoraussetzungen

keine

9229

auf Anfrage Online

Gebühren

  • 430,00 €

Ansprechpartner

Ute Jackowski

Projektleiterin Fachbereich Umwelttechnik

ÜAZ Leipzig
0341 24557-40
u.jackowski@bau-bildung.de