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Geprüfter Wasserbaumeister inkl. Ausbildereignungsprüfung - inkl. Sachkunde Verkehrssicherung nach MVAS 1999 und Sachkunde Pflanzenschutz

09:00 - 16:00 Uhr

Zielstellung

Ziel des Lehrganges ist die Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften Wasserbaumeister. Die Prüfung ist der Nachweis zur Befähigung, um die Aufgaben der Planung und des Baus sowie des Betriebs und der Unterhaltung schiffbarer und nicht schiffbarer Gewässer, im Insel- und Küstenschutz, an Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken sowie im Hochwasserschutz und der Eisabwehr verantwortlich wahrzunehmen. Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikationen zum Geprüften Wasserbaumeister und damit die Befähigung:

  1. in Verwaltungen, Verbänden und Unternehmen unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit mit wasserbaulichen oder wasserwirtschaftlichen Aufgabenstellungen komplexe Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben unter Anwendung von Rechtsvorschriften verantwortungsvoll wahrzunehmen,
  2. die Schnittstellenfunktion zwischen den technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen wahrzunehmen,
  3. ökonomische, ökologische und sozialverträgliche Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen,
  4. sich auf wandelnde Arbeitsmethoden, Anforderungen und Techniken in den unterschiedlichen Arbeitsgebieten einzustellen,
  5. die technische und ökologische Weiterentwicklung im Wasserbau und in der Wasserwirtschaft mitzugestalten,
  6. Entwicklungen in der Aufbau- und Arbeitsorganisation zu berücksichtigen und umzusetzen,
  7. Maßnahmen zur Personalentwicklung zu fördern sowie die Mitarbeiter zu führen,
  8. berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen im Rahmen der Berufsausbildung anzuwenden. 

Inhalt

Grundlegende Qualifikationen

  • Berücksichtigung der naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagen des Wasserbaues
  • Rechtsbewußtes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Planung und Bau
  • Betrieb und Unterhaltung
  • Führung und Organisation

Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen
  • Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen und Ausbildung abschließen

Zielgruppe

Facharbeiter und Gesellen von Stadtwerke, Talsperrenverwaltungen, Kommunen, Wasserwirtschaftliche Unternehmen, Bauunternehmen, Städte und Gemeinden

Zugangsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Wasserbauer/ Wasserbauerin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wasserbaumeisters/einer Geprüften Wasserbaumeisterin nach § 1 Abs. 3 haben

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auf Anfrage Bautzen

Gebühren

  • 9.514,00 €
  • zzgl. Prüfungsgebühr ( 710,00 € )

Ansprechpartner

Kerstin Ganz

Bereichsleiterin Weiterbildung, Projektentwicklung

ÜAZ Bautzen
03591 3742-33
k.ganz@bau-bildung.de