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Geprüfter Polier - Fachrichtung Hochbau

08:00 - 15:00 Uhr

Zielstellung

Ziel des Lehrgangs ist die Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften Polier, Fachrichtung Hochbau, vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der IHK. Die Prüfung ist der Nachweis zur Befähigung, Prozesse im Hochbau organisieren und überwachen und die hierfür erforderlichen Fach- und Führungsaufgaben übernehmen zu können.

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende Aufgaben als Führungskraft bei Baustellenplanung und Bauausführung wahrzunehmen:

  1. Baustelle planen, einrichten, vorhalten und auflösen,
  2. Bauprozess im Hochbau planen, organisieren, überwachen, dokumentieren und logistisch steuern – auch unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsaspekten,
  3. Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten sicherstellen,
  4. Arbeitsleistungen überwachen; störungsfreie, termingerechte Arbeit gewährleisten,
  5. Betriebliches Qualitätsmanagement umsetzen und Bauqualität kontrollieren,
  6. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sicherstellen; Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter fördern,
  7. Mitarbeiter führen und ihre berufliche Entwicklung fördern,
  8. Ausbildungsverantwortung auf Baustellen wahrnehmen,
  9. Mit Auftraggebern, Behörden und Baubeteiligten kommunizieren,
  10. Kommunikation und Kooperation fördern; Konfliktlösungsmethoden anwenden.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Polier" oder „Geprüfte Polierin". Der Abschluss entspricht dem Niveau 6 im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR).

Der Lehrgang zum Geprüften Polier baut in der Praxis auf einer erfolgreich abgelegten Werkpolier-Qualifikation auf. Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist zudem der Nachweis der Ausbildereignung (AEVO). Beide Kurse sind separat zu buchen: Der Werkpolier-Kurs ist dem Lehrgang zum Geprüften Polier vorangestellt, der AEVO-Kurs kann parallel zum Lehrgang zum Geprüften Polier besucht werden.

Inhalt

Inhalt (320 Ustd. gesamt)

Baubetrieb (120 Ustd.)

  • Baustellen einrichten, übernehmen, koordinieren und auflösen (Zeit-, Arbeits- und Ressourcenplanung)
  • Arbeitsablauf und Bauausführung hinsichtlich Termine, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Recht koordinieren und überwachen
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Unfallverhütung sicherstellen
  • Baufortschritt und abrechnungsrelevante Daten dokumentieren
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen planen und umsetzen
  • Konzeptionen und Entscheidungen präsentieren und vertreten; betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erkennen; einschlägige Gesetze, Vorschriften und Normen anwenden

Bautechnik (120 Ustd.)

  • Baupläne, Materiallisten und Montageanweisungen prüfen, erläutern und ergänzen
  • Baustoffe und Betriebsmittel beurteilen, zuordnen und logistisch organisieren (Eingang, Lagerung, Transport, Entsorgung)
  • Erdarbeiten, Gründungen und Bestandsbauwerke (inkl. Rückbau, Umbau, Sanierung) beurteilen und anordnen
  • Tragwerke und Konstruktionen aus Stein, Beton, Holz und Stahl sowie Ausbaukonstruktionen beurteilen
  • Lage- und Höhenmessungen anwenden und auswerten
  • Bauwerksabdichtung, Entwässerung und Bauphysik (Wärme-, Schall-, Brandschutz, Luft-/Winddichtigkeit) planen und beurteilen

Mitarbeiterführung und Personalmanagement (80 Ustd.)

  • Personalplanung und -auswahl: Bedarf ermitteln, Anforderungsprofile erstellen, Auswahlgespräche führen
  • Mitarbeiter- und Teamführung: Mitarbeiter beurteilen und führen, Konflikte lösen, Motivation und interkulturelle Kompetenz fördern
  • Qualifizierung: berufliche Entwicklung fördern, Einarbeitung und Qualifizierung planen, auf Prüfungen vorbereiten
  • Arbeitsrecht: einschlägige Gesetze anwenden (BetrVG, BBiG, HwO, Tarifrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, AÜG); bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen mitwirken

Zielgruppe

Werkpoliere sowie Facharbeiter mit einschlägiger und langjähriger Berufserfahrung im Baubereich

Zugangsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung zum Geprüften Polier/Geprüften Polierin ohne Ausbildereignungsprüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, oder 3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine andere fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten. (3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (4) Nachweis zum Abschluss der Ausbildereignung muss vorhanden sein.

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27.01.2027 - 25.03.2027 Leipzig

Gebühren

  • 3.859,00 €
  • zzgl. Prüfungsgebühr

Ansprechpartner

Susann Herre

Projektleiterin Aufstiegsfortbildung

ÜAZ Leipzig
0341 24557-10
s.herre@bau-bildung.de

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