Geprüfter Baumaschinenmeister - Teil 1 und 3
Zielstellung
Inhalt
- Teil 3 Berufs- und arbeitspädagogischer Teil, Ausbildereignung
- Teil 1 Fachrichtungsübergreifender Teil, Wirtschafts-, Rechts- und Sozialkunde
Hinweis: im darauffolgenden Jahr! Teil 2: Fachspezifischer Teil - Baumaschinentechnik
Zielgruppe
Baugeräteführer, Baumaschinist, Bauunternehmen, Unternehmen, Baumaschinenbedienung, - technik, Baugeräte/Baumaschinen
Zugangsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung zum Baumaschinenmeister zugelassen wird, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mind. fünf Jahre beträgt, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mind. 3-jährige Berufspraxis, oder 3. eine mind. 6-jährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss in Tätigkeiten auf Baustellen oder in Reparaturwerkstätten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Baumaschinenmeister dienlich sind. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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auf Anfrage GlauchauGebühren
- 2.126,00 €
- zzgl. Prüfungsgebühr
Ansprechpartner
Sven Förstel
Bereichsleiter Weiterbildung
ÜAZ Glauchau
03763 5005-14
s.foerstel@bau-bildung.de