Fortbildungslehrgang für Sachkundige zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkundenachweise nach den Anlagen 3 und 4 der TRGS 519
Teil des Lehrgangs ist die Prüfung vor der sachkundigen Stelle (Landesdirektion Sachsen)
09.00-16.00 Uhr
Zielstellung
Der Lehrgang wendet sich an Personen, die den Sachkundenachweis vor sechs Jahren erworben haben und der nach der derzeit geltenden Gefahrstoffverordnung ohne den Besuch eines solchen Fortbildungslehrgangs die Gültigkeit verliert.
Über die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang wird ein Zertifikat ausgestellt. Dafür ist die Vorlage des alten Sachkundenachweis erforderlich.
"Der Lehrgang ist zum Erhalt der Sachkunde vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) als Fortbildungslehrgang nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung mit Bescheid vom 25.01.2021 Aktenzeichen 25-4262/23/12-2021/4969, staatlich anerkannt."
Inhalt
- Asbest - Verwendung und Eigenschaften, Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstungen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle Beteiligten, die mit der Sanierung von asbestbelastetem Material in Planung und Ausführung betraut sind.
Zugangsvoraussetzungen
Sachkunde-/Fachkundenachweis
9678
18.11.2024 LeipzigGebühren
- 230,00 €
Ansprechpartner
Anja Feldmann
Bereichsleiterin Weiterbildung
ÜAZ Leipzig
0341 24557-31
a.feldmann@bau-bildung.de