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Für die berufliche Weiterbildung stehen Unternehmen und deren Mitarbeitern verschiedene finanzielle Fördermöglich­keiten zur Verfügung. Diese können regional verschieden gehandhabt werden. Die Ansprechpartner des Bau Bildung Sachsen e. V. beraten Sie gern bei der Auswahl von Förderungen entsprechend der individuellen Situation und geben Hinweise zu deren Beantragung. Im Folgenden sind Beispiele dazu dargestellt:

  • Die Förderung der Aufstiegsfortbildung umfasst die Lehrgangs- und Prüfungskosten, Kosten des Meisterstücks sowie den Lebensunterhalt in einer Kombination aus (nicht rückzahlbarem) Zuschuss und der Möglichkeit für ein zins­günstiges Darlehn. Bei den Fortbildungskosten beträgt die Höhe der Förderung bis zu 15.000 Euro, für das Prüfungsstück (Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten) bis zu 50% der Materialkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro. Die Förderung erfolgt zu 40% als Zuschuss, darüber hinaus als Darlehen. Das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Darlehen wird bei bestandener Prüfung zu 40% erlassen.
  • z. B. für Geprüfter Polier, Geprüfter Meister, Baufachwirt/Baufachwirtin.

Informationen über Einzelheiten der Förderung erhalten Sie bei den Industrie- und Handelskammern, bei den Handwerkskammern und unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Gefördert wird die Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungsveranstaltungen, die außerhalb des Betriebes stattfinden, z. B. zum Nachholen von Berufsabschlüssen, für Fachkurse des Modularen-Job-Training-Center oder in der Aufstiegs­fortbildung. Für Qualifizierungen gilt:

  • Arbeitnehmer aus KMU mit weniger als 250 Beschäftigten können einen Bildungsgutschein zur Förderung der AZAV zertifizierten Lehrgangskosten erhalten. Diese Förderung beträgt 50% wenn der Arbeitgeber mind. 50% der Lehrgangskosten übernimmt und der Arbeitnehmer unter 45 Jahre ist. Dies gilt ab 01.01.2017 nicht für Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten. Hier werden die vollständigen AZAV zertifizierten Lehrgangskosten übernommen.
  • Bis zu 75% werden bei Arbeitnehmern gefördert, die älter als 45 Jahre sind.
  • Für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder Arbeitnehmer, die seit mindestens vier Jahren an-/ungelernt tätig sind, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Nähere Infos erhalten Sie beim WeGeBAU-Berater des Arbeitgeberservices ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Achtung:
Während des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld kann keine Förderung über das WeGebAU-Programm sowie keine Förderung über das "Meister-BaföG" (AFBG) in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Die Förderung wird vom Arbeitgeber beantragt und in Form von Zuschüssen gewährt. Die Förderhöhe kann bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben betragen. Die förderfähigen Kosten der Weiterbildung zzgl. Prüfungs- oder Anerkennungsgebühren müssen min. 700 Euro betragen und für Auszubildende min. 430 Euro. Finanziert werden Vorhaben mit folgenden Zielstellungen:

  • Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
  • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
  • Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen (z. B. Unternehmensmanagement, Fachkräfte­ sicherung, neue Technologien),
  • Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
  • vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung sowie
  • Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.

Nähere Infos erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de

Gefördert werden Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung, der Weiterbildung zur Verbesserung der beruflichen Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Erhöhung der Beschäftigungschancen von Personen mit Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-)Bildung. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben gewährt. Antragsberechtigt sind: Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler (ab 18 Jahre), andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen.

Nähere Infos erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de

Zeiten der Arbeitslosigkeit können zur beruflichen Fortbildung oder zur beruflichen Neuorientierung genutzt werden. Dafür können Bildungsgutscheine entsprechend der persönlichen Voraussetzungen des Interessenten durch den Arbeitsvermittler ausgegeben werden. Diese sind für Kurse einlösbar, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind.

Bildungsgutscheine können im BFW Bau Sachsen e. V. für Lehrgänge der Aufstiegsfortbildung, für Fachkurse des Modularen-Job-Training-Center, für Umschulungen, zum Nachholen von Berufsabschlüssen oder Spezialkurse in der Anpassungsfortbildung genutzt werden.

Nähere Infos erteilen die zuständigen Berater der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter.

Um die Bereitschaft der Bürger zum lebenslangen Lernen zu fördern, wurde die Bildungsprämie von der Bundesregierung eingeführt. Der Prämiengutschein kann einmal im Jahr eingesetzt werden, um 50% der Kurs­gebühren zu finanzieren. Der maximale Gutscheinwert beträgt 500 Euro. Einen Gutschein können Beschäftigte in Deutschland erhaltenn die durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigen.

Nähere Infos erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info

Zum Thema "Weiterbildung finanzieren" hat die Stiftung Warentest einen übersichtlichen Leitfaden zusammengestellt.

Hinweise:
Für die Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

Beachten Sie unbedingt, dass oft erst nach Bewilligung der Förderung mit einem Lehrgang begonnen werden kann! Der Bewilligung können mehrwöchige bis mehrmonatige Bearbeitungsfristen vorausgehen.

Gern beraten die Mitarbeiter der Standorte Sie zu individuellen Fördermöglichkeiten.

Kerstin Ganz

Bereichsleiterin Weiterbildung, Projektentwicklung

ÜAZ Bautzen
03591 3742-33
k.ganz@bau-bildung.de

Mario Sachse

Bereichsleiter Weiterbildung

ÜAZ Dresden
0351 20272-35
m.sachse@bau-bildung.de

Sven Förstel

Bereichsleiter Weiterbildung

ÜAZ Glauchau
03763 5005-14
s.foerstel@bau-bildung.de

Anja Feldmann

Bereichsleiterin Weiterbildung

ÜAZ Leipzig
0341 24557-31
a.feldmann@bau-bildung.de