Informationen für ausbildende Betriebe

Unternehmen, die Mitglied der SOKA-BAU sind, erhalten eine Rückerstattung der Ausbildungsvergütung je Lehrling. Zudem werden sämtliche Kosten der Ausbildung in den überbetrieblichen Ausbildungszentren (praktische Ausbildung, Internatsunterbringung, Fahrtkosten) von der SOKA-BAU übernommen.
Es erfolgt eine Erstattung an den ausbildenden Betrieb für die an den gewerblich Auszubildenden gezahlte Ausbildungsvergütung, maximal in Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütung:
- 10 Monate Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres
- 6 Monate Ausbildungsvergütung des zweiten betrieblichen Ausbildungsjahres
- 1 Monat Ausbildungsvergütung des dritten betrieblichen Ausbildungsjahres
Zuzüglich eines Aufwands für Sozialaufwendungen von 20%.
Siehe:
- Ausbildungsvergütung
- FAQ Berufsausbildung
Damit Sie Ihren Lehrling für die überbetriebliche Ausbildung und Internatsunterbringung an einem unserer Standorte anmelden können, benötigen wir folgende Dokumente:
- Lehrlingsstammdatenblatt
- Internatsanmeldung
- Ausbildungsvertrag der jeweiligen Kammer in Kopie
- Ausbildungsnachweiskarte der SOKA-BAU
Für Unternehmen (KMU), die nicht Mitglied der SOKA-BAU sind, besteht die Möglichkeit der Verbundausbildung.
Die Verbundausbildung wird von den Förderbanken der einzelnen Bundesländer finanziell unterstützt; in Sachsen zum Beispiel von der Sächsischen Aufbaubank (siehe www.sab.sachsen.de).
Weiterführende Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern unserer Standorte sowie der jeweiligen IHK bzw. HWK.

Corina Wilhelm
Sekretärin
ÜAZ Bautzen
03591 3742-0
bautzen@bau-bildung.de

Thea Vetterlein
Sekretärin
ÜAZ Dresden
0351 20272-0
dresden@bau-bildung.de

Anett Alperstedt
Sachbearbeiterin Ausbildung
ÜAZ Glauchau
03763 5005-0
a.alperstedt@bau-bildung.de

Saskia Heerde
Sekretärin
ÜAZ Leipzig
0341 24557-0
leipzig@bau-bildung.de