Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs gemäß Anlage 4 - TRGS 519/4
Teil des Lehrgangs ist die Prüfung vor der sachkundigen Stelle (Landesdirektion Sachsen)
09.00-16.00 Uhr
Zielstellung
"Der Lehrgang ist zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten für Tätigkeiten geringen Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 und für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519 vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) mit Bescheid vom 14.02.2018 Aktenzeichen 25-4262/23/1 als Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anhang I Nr. 2 Punkt 2.4.2 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) staatlich anerkannt."
Der Lehrgang dauert zwei Tage und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, die vor einem Vertreter der örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgelegt wird.
Inhalt
gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften und Regelungen für Arbeiten an Asbestzement bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs nach Anlage 4 (2-tägiger Lehrgang)
personelle Anforderungen und sicherheitstechnische Maßnahmen
bauvorbereitende und organisatorische Maßnahmen
Baustelleneinrichtung
Arbeitsgeräte
Abfallentsorgung
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an alle Beteiligten, die mit der Sanierung von asbestbelastetem Material in Planung und Ausführung betraut sind.
Zugangsvoraussetzungen
keine
8088
13.11.2023 - 14.11.2023 LeipzigGebühren
- 512,00 €
- zzgl. Prüfungsgebühr ( 60,00 )
Ansprechpartner

Anja Feldmann
Bereichsleiterin Weiterbildung
ÜAZ Leipzig
0341 24557-31
a.feldmann@bau-bildung.de