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Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs gemäß Anlage 4 - TRGS 519/4

Teil des Lehrgangs ist die Prüfung vor der sachkundigen Stelle (Landesdirektion Sachsen)

09.00-16.00 Uhr

Zielstellung

"Der Lehrgang ist zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten für Tätigkeiten geringen Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 und für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519 vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) mit Bescheid vom 14.02.2018 Aktenzeichen 25-4262/23/1 als Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anhang I Nr. 2 Punkt 2.4.2 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) staatlich anerkannt."

Der Lehrgang dauert zwei Tage und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, die vor einem Vertreter der örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgelegt wird.

Inhalt

gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften und Regelungen für Arbeiten an Asbestzement bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs nach Anlage 4 (2-tägiger Lehrgang)

personelle Anforderungen und sicherheitstechnische Maßnahmen

bauvorbereitende und organisatorische Maßnahmen

Baustelleneinrichtung

Arbeitsgeräte

Abfallentsorgung

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an alle Beteiligten, die mit der Sanierung von asbestbelastetem Material in Planung und Ausführung betraut sind.

Zugangsvoraussetzungen

keine

8088

13.11.2023 - 14.11.2023 Leipzig

Gebühren

  • 512,00 €
  • zzgl. Prüfungsgebühr ( 60,00 )

Ansprechpartner

Anja Feldmann

Bereichsleiterin Weiterbildung

ÜAZ Leipzig
0341 24557-31
a.feldmann@bau-bildung.de